Corona für Unternehmer-Nachwirkung:
Stellungnahme von "BiZ" zu Insolvenzrechtsreform 2021 an das Justizministerium, (Online: Parlament.gv.at)
Die EU-Restrukturierungsrichtlinie rasch umsetzen. Die Richtlinie gibt den Nationalstaaten vor, über Gläubigerklasse-Bildung die Gerichte zu entlasten und bisherigen Leistungsträger eine Sanierung zu ermöglichen:
Leserbrief in OÖN: https://www.nachrichten.at/meinung/leserbriefe/eu-restrukturierungsrichtlinie;art11086,3254994
Eine Finanzgrippe zieht durch die Welt. Die Corona Wirkungen der Lohnämpfänger wurde mit Kurzarbeit gut abgefedert. Die ökonomischen Wirkungen für Unternehmer mit Moratorien etwas gemildert, eine Struktur zur Bewältigung der Zahlungsstockung fehlt noch.
Deutschland hat ganz unbürokratisch vielen Schauspielern und künstlerisch Tätigen auf Antrag (zumindest im Raume Nordrhein-Westfalen) großzügig mit "riskanter Vorleistung" gegen spätere Abrechnung € 9.500,- überwiesen, die Zahlungsstockung zu überbrücken.
Viele Kleinunternehmer werden wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit Pleite gehen, ein Moratorium reicht nicht aus. Einige bisherige Leistungsträger in Österreich werden "abgeschöpft", 5 Jahre lang, Sklaverei für Fremdverschulden, in der Schuldenregulierung mit Ratenkauf-Personen in einem Topf geworfen. Deutschland hat dazu eine weiter entwickelte Insolvenzordnung für natürliche Personen.
In Austria: § 199 IO, "... daß er den pfändbaren Teil seiner Forderungen auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion für die Zeit von fünf Jahren nach Eintritt der Rechtskraft des Beschlusses, mit dem das Abschöpfungsverfahren eingeleitet wird, an einen vom Gericht zu bestellenden Treuhänder abtritt." Nach der "Abwicklung" allen Vermögens den Gestrandeten noch über Zahlungsplan in die Enge treiben und 5 Jahre versklaven, das erscheint gegen die Menschenrechte zu verstoßen, da damit auch der KSV-Eintrag dem Gestrandeten keine Chance einräumt, sich ökonomisch zu sanieren.
Die Fristverlängerung § 69 Abs. Abs. 2a auf 120 Tage erscheint ebenfalls unzureichend, es lauert dann im Hintergrund der § 159 StGB als Keule!
Die Dauer der Abschöpfung wäre dringend von derzeit 5 Jahre auf 36 Monatsabschöpfungen (Verbraucherinsolvenz) zu ergänzen und für Unternehmerschulden und Bürgen auf 12 Monatsabschöpfungen zu reduzieren. Dem Europaniveau entsprechend anzupassen.
Fazit: Will man nun in Österreich mehr Abschöpfungssklaven generieren oder Erfahrungsträgern einen Restart erleichtern?
Es wird ein Insolvenztourismus erwartet, wenn die Regierung die Bedingungen für Sanierungen und im Schuldenregulierungsverfahren nicht anpasst.
"BiZ" unterstützt Fördermitglieder bei der Sgtrategiefindung für den Restart und Reset. Interessierte aus dem Bezirk bitte bei BiZ melden: Vereins-Obmann 07672 27898 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!